Note concernant l'archivage des photos et des emails de notifications.
Archiver vos photos pour permettre de nouvelles commandes fait partie de nos services et de fait, est une partie contractuelle de la création d'un compte client.
Additionnellement, envoyer des rappels / notifications par email (par exemple des informations sur les photos disponibles ou sur leur suppression) fait partie de nos services et de fait ne requiert aucun consentement supplémentaire.
L'envoi d'emails étant actuellement discuté dans les média, nous avons décidé d'obtenir un consentement additionnel pour les nouveaux comptes clients. Ecrivez-nous ou cliquez sur le lien de désabonnement présent dans les emails de notifications si vous ne souhaitez plus recevoir nos messages.
Notre politique de confidentialité peut être trouvée ici.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Fa. photographic ARTWORK, Andreas Edelhoff, Bochum
Stand 01.01.2008
(basierend auf den AGB für das Photographen-Handwerk, Bundesanzeiger Nr. 88 v. 15.02.02 – Seite 10.436)
Präambel
Die Verwendung der Formulierung „der Kunde“ dient der Vereinfachung und schließt selbstverständlich die weibliche Form mit ein.
I. Allgemeines
Im Geschäftsverkehr zwischen dem Kunden und photographic ARTWORK gelten für alle unsere, auch zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie werden vom Kunden mit Auftragserteilung, spätestens aber mit Entgegennahme der ersten Lieferung oder Leistung, anerkannt und gelten in der jeweils gültigen Fassung für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
Etwaigen abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen; diese gelten auch bei Durchführung des Auftrags nicht als angenommen. Andere Vereinbarungen, insbesondere Zusicherungen, Änderungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn wir uns ausdrücklich damit einverstanden erklären.
„Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist eine natürliche Person, die bei Abschluss des Vertrages zu einem Zweck handelt, der nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. „Unternehmer“ sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, soweit diese in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen, beruflichen Tätigkeit handeln, auch wenn diese dem öffentlichrechtlichen Bereich zuzurechnen sind.
„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
II. Urheberrecht
photographic ARTWORK steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
Die von photographic ARTWORK hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt.
Überträgt photographic ARTWORK Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an photographic ARTWORK.
Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
Bei der Verwertung (öffentliche Vorführung, Abdruck o.ä.) der Lichtbilder ist, auch im Falle des hierzu eingeräumten Rechts, ein entsprechender Urheberhinweis gut sichtbar anzubringen.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt photographic ARTWORK zum Schadensersatz.
Die Negative verbleiben bei photographic ARTWORK. Eine Herausgabe der Negative an den Kunden erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern diese nicht bereits Bestandteil einer vereinbarten Pauschale sind.
Es gelten die Preise unserer jeweils gültigen Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer sind wir berechtigt, nach Vertragsschluss eintretende Mehrbelastungen (z.B. neue oder erhöhte Zölle, Steuern, sonstige Abgaben, Frachterhöhungen etc.) an den Kunden weiter zu berechnen.
Sofern nichts Anderes vereinbart wurde begründet die Erledigung der Hauptleistung (Anfertigung der Fotografien) die Rechungsstellung. In Fällen, in denen Berechnung nach Lieferung vereinbart worden ist, erfolgt die Rechnungsstellung auch ohne Lieferung, sofern die Lieferung durch vom Kunden zu vertretene Gründe um mehr als 4 Wochen verzögert wird.
Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Leistung ist der Zahlungseingang bei uns. Erfolgt die Zahlung nicht in bar, so hat die Zahlung per Banküberweisung unter Nennung der Kunden- und Rechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Überweisungsspesen, Wechselgebühren und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug erfolgt eine Mahnung mit Aufschlag einer Mahngebühr, deren Höhe der aktuellen Preisliste entnommen werden kann, und einer weiteren Zahlfrist von 14 Tagen. Das Mahnwesen von photographic ARTWORK ist so ausgerichtet, dass zum Zeitpunkt der Mahnungserstellung ein Verzug bereits so weit fortgeschritten ist, dass eine eventuelle Zahlung in keinem Fall mehr fristgemäß erfolgen kann, wodurch die Mahngebühr in jedem Fall zu zahlen ist.
Erfolgt nach Mahnung keine Zahlung innerhalb der angegebenen Frist, wobei nur die Zahlung des Rechnungsbetrages und der Mahngebühr schuldbefreiend wirkt, so erfolgt die sofortige Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ohne dass es hierzu einer weiteren Nachricht an den Kunden bedarf.
Die Aufrechnung ist nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ist der Kunde Unternehmer ist die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und/oder sonstigen Leistungsverweigerungsrechten nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig und nur wenn diese in dem abgeschlossenen Vertrag begründet sind.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von photographic ARTWORK.
Hat der Kunde photographic ARTWORK keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. photographic ARTWORK behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Transportverpackungen werden nicht berechnet und im Rahmen der Verpackungsverordnung zurückgenommen. Die Kosten des Rücktransportes der Verpackung gehen zu Lasten des Kunden. Im Übrigen wird auf die Entsorgungsmöglichkeiten durch die Systeme „Resy“ und „der grüne Punkt“ hingewiesen.
IV. Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet photographic ARTWORK für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet photographic ARTWORK – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
photographic ARTWORK verwahrt die Negative sorgfältig. photographic ARTWORK ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt photographic ARTWORK den Kunden und bietet ihm die Negative zum Kauf an.
photographic ARTWORK haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
photographic ARTWORK leistet dem Kunden Schadenersatz maximal bis zur Höhe des Auftragswertes für Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, sowie bei Ausfall der Leistung, sofern dieser durch photographic ARTWORK zu verantworten ist und die Leistungen nicht zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden können. In allen anderen Fällen ist ein Schadenersatz nur in der Höhe möglich, die in Relation zum Auftrag steht.
V. Nebenpflichten
Der Kunde versichert, dass er an allen photographic ARTWORK übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde.
Der Kunde verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Kunde nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist photographic ARTWORK berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Kunden auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
Überlässt photographic ARTWORK dem Kunden mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Kunde die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann photographic ARTWORK, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
Überlässt photographic ARTWORK dem Kunden Bilder aus seinem Archiv, so hat der Kunde die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Kunden, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Kunde mit der Rücksendung in Verzug, kann photographic ARTWORK eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Kunde nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann photographic ARTWORK Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Kunde nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt photographic ARTWORK vorbehalten.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die photographic ARTWORK nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält photographic ARTWORK auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Kunde nachweist, dass photographic ARTWORK kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden kann photographic ARTWORK auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von photographic ARTWORK bestätigt worden sind. photographic ARTWORK haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Kann ein erteilter Auftrag, aus Gründen, die vom Kunden zu verantworten sind, nicht ausgeführt werden, so hat der Kunde den hierdurch entstehenden Ausfall zu tragen. Abhängig vom verbleibenden Zeitraum, von der Absage des Auftrags bis zum Zeitpunkt der geplanten Durchführung, zahlt der Kunde:
- bis 90 Tage vor Auftragsdatum 30% vom Auftragswert
- bis 42 Tage vor Auftragsdatum 50% vom Auftragswert
- bis 14 Tage vor Auftragsdatum 75% vom Auftragswert
- < 14 Tage vor Auftragsdatum 90% vom Auftragswert
Ist zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung kein Datum für die Ausführung der Arbeiten festgelegt, beträgt das Ausfallhonorar pauschal 50% vom Auftragswert.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können gespeichert werden. photographic ARTWORK verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von photographic ARTWORK auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von photographic ARTWORK.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern von photographic ARTWORK und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung von photographic ARTWORK. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Kunde ist verpflichtet, Lichtbilder von photographic ARTWORK digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Kunde ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und photographic ARTWORK als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Kunde versichert, dass er dazu berechtigt ist, photographic ARTWORK mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt photographic ARTWORK von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
X. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern von photographic ARTWORK im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen photographic ARTWORK und dem Kunden gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von photographic ARTWORK.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die photographic ARTWORK auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von photographic ARTWORK.
4. photographic ARTWORK ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Kunden herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Kunde, dass photographic ARTWORK ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat photographic ARTWORK dem Kunden Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung von photographic ARTWORK verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Kunden; die Art und Weise der Übermittlung kann der Kunde bestimmen.
XI. Angebote
Angebote sind, auch in Prospekten, Anzeigen und dergleichen, auch bezüglich der Preisangaben und Lieferfristen grundsätzlich unverbindlich und freibleibend und gelten, sofern nichts Anderes angegeben ist, 14 Tage.
Ausgenommen hiervon sind Angebote im Rahmen von Internetplattformen, sofern deren Geschäftsbedingungen die Verbindlichkeit der Angebote vorsehen.
XII. Auftragserteilung
Die Erteilung eines Auftrags kann durch mündliche oder schriftliche Vereinbarung, sowie durch Beauftragung über eine Internetplattform geschehen.
Der Auftrag gilt als erteilt sobald photographic ARTWORK hiervon Kenntnis erlangt hat, gleich auf welchem Weg.
Der Kunde kann eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten, in der die Einzelheiten der gebuchten Leistungen aufgelistet sind. Die Zustellung der Auftragsbestätigung ändert nichts an der Erteilung des Auftrags, sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
XIII. Lieferung, Liefer- und Leistungsfristen
Ist eine Liefer- oder Leistungsfrist vereinbart so beginnt diese mit dem Datum der Auftragserteilung, jedoch nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung des Kunden bei uns. Für die Einhaltung der Liefer- oder Leistungsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Die Einhaltung der Liefer- oder Leistungsfrist setzt in jedem Fall die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Kunden voraus.
Treten auf unserer Seite oder bei einem unserer Vorlieferanten Hindernisse außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten auf, z.B. höhere Gewalt, hoheitliche Eingriffe, Aus- und/oder Einfuhrverbote, Arbeitskämpfe, Verzögerung oder Ausfall der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile, verlängert sich die Liefer- oder Leistungspflicht auch bei bereits bestehendem Liefer- oder Leistungsverzug angemessen. Wird die Lieferung oder Leistung aufgrund derartiger Ereignisse dauernd unmöglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Überschreitungen von Liefer- oder Leistungsfristen berechtigen den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag, wenn er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat. Die Nachfristsetzung hat schriftlich zu erfolgen. Weitergehende Rechte und Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn die Fristüberschreitung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Verzögert sich die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, so treten Annahmeverzug und Übergang der Leistungsgefahr ein, soweit wir dem Kunden die Bereitstellung mitgeteilt haben.
Bei Transportschäden sind offensichtliche Mängel sofort schriftlich, versteckte Mängel innerhalb von 7 Kalendertagen beim Überbringer zu melden. Die besonderen Mängelrügevorschriften des Warenüberbringers sind zu beachten. Die Meldung ist uns zusammen mit einem Schadensprotokoll unverzüglich zu übersenden.
Bei Individualanfertigungen übernimmt der Kunde alle Folgen, sich eventuell aus einer Verletzung von Schutzrechten Dritter oder fehlerhafter Angaben ergeben. Der Kunde stellt uns insbesondere unverzüglich von Ansprüchen Dritter frei.
XIV. Reklamation
Reklamationen bedürfen grundsätzlich der Schriftform und sind innerhalb einer Woche ab Bekanntwerden des Reklamationsgrundes anzuzeigen.
Bei mangelhafter Lieferung oder Leistung werden wir die Lieferung oder Leistung nach unserer Wahl nachbessern oder austauschen. Ist der Kunde Unternehmer hat der die gelieferte Sache zur Mängelbeseitigung auf seine Kosten und sein Risiko an uns zurückzugeben. In keinem Fall haften wir für die Kosten, die dadurch entstehen, dass die Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
Ist der Kunde Unternehmer beschränkt sich unsere Haftung für Fremderzeugnisse auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegen den Lieferanten der Fremderzeugnisse zustehen, vorausgesetzt, wir machen dem Kunden bei Abtretung alle uns bekannten Angaben über den Lieferanten zugänglich, die dem Kunden die Geltendmachung des Anspruchs ermöglichen.
Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung kann der Kunde zwischen Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages wählen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
XV. Ausschluß des Widerrufsrechts
Ein Recht zum Widerruf des Auftrages nach § 312g Abs. 1 BGB (Widerrufsrecht) ist ausgeschlossen, da die bestellten Fotoprodukte nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist oder diese eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nummer 1 BGB).
XVI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von photographic ARTWORK, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von photographic ARTWORK als Gerichtsstand vereinbart.